Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

§1 Allgemeines

 

1.       Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten in der nachstehenden Reihenfolge:

2.       der individuelle Inhalt des schriftlich zustande gekommenden Vertrages, bei nur einseitiger schriftlicher Festlegung der individuelle Inhalt unserer Auftragsbestätigung.

3.       diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und

4.       die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen.

5.       Der Kunde, außer er wäre Nichtkaufmann, erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.

6.       Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Die gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen, oder dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlosen Ausführung dieses Vertrages, Vertragsinhalt.

 

§2 Angebot

 

1.       An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

 

§3 Lieferumfang

 

1.       Technische Änderungen, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst wird, bleiben vorbehalten.

2.       Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als annähernd zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Vorraussetzung dafür zu schaffen, dass die Aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche usw.) ausreichend zur Verfügung stehen. Er hat auch die behördliche Erlaubnis einzuholen, insbesondere benötigt er beim Anschluss von Dunstabzügen, Anlagen an bauseitigen Kaminen, die Erlaubnis des Kaminfegermeisters.

 

§4 Preise

 

1.       Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Fracht errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrags, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Ist der Kunde Nichtkaufmann, kommt die Preisänderung frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss in Betracht. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers der Liefertermin hinausgeschoben wird, bei einem Nichtkaufmann nur dann, wenn es sich um mehr als 4 Monate handelt.

2.       Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Dampf, Abwasser, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten Installateuren vorgenommen werden.

3.       Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung, der Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmung §10.

 

 

§5 Lieferung

 

1.       Teillieferungen sind zulässig.

2.       Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen , auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtung des Käufers voraus.

3.       Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die von uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.

4.       Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht. Ebenso wenig berechtigt die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen den Käufer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zum Rücktritt vom Vertrag.

 

§6 Gewährleistung

 

1.       Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Auf Wunsch sind uns kostenlose Muster der beanstandeten Ware zur Prüfung einzusenden. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften und hat der Empfänger diese rechtzeitig gerügt, so können wir die fehlerhaften Stücke nach unserer Wahl nachbessern oder durch einwandfreie Stücke austauschen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, wobei wir mit unserem Kunden bereits im voraus über den Eigentumsübergang einig sind. Wir sind berechtigt, den Kunden auf die Garantie des Herstellers bzw. des Zulieferers zu verweisen.

2.       Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

3.       Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie der Ersatz mittelbaren Schadens, auch wenn er von uns zu vertreten ist, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Andere Schadensersatzansprüche, die der Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns geltend macht, sind auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt

 

§7 Zahlungen

 

4.       Falls nicht anders schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.

5.       Wir sind berechtigt trotz anders lautenden Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sond wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

6.       Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.

7.       Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir, ohne das es einer Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe von 2% pro Monat über dem jeweiligen Diskontsatzes der zuständigen Landeszentralbank, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Konto-Korrentzinsen.

8.       Der Kunde kann gegen unsere Forderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, der Kaufmann ist, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Sonst kann der Kunde in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe eines angemessenen Teils der Kaufpreisforderung geltend machten

9.       Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort zahlungsfällig, wenn

10.    der Besteller mit 2 aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt.

11.    der Besteller seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt.

12.    der Besteller gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen trotz Abmahnung in erheblicher Weide verstößt oder in Abnahmeverzug gerät – bei Abnahmeverzug wird der Besteller für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig.

13.    der Besteller stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die dem Besteller obliegenden Verpflichtungen übernehmen.

14.    sich herausstellt, dass von dem Besteller im Vertrag falsche Angaben gemacht worden sind.

15.    sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

 

1.       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst evtl. Zinsen und Kosten unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Teilzahlungen Dritter nicht berührt. Der Käufer trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware.

2.       Für den Fall, dass die gelieferte Ware verarbeitet und mit einer anderen Ware vermischt wird und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht wesentlicher Bestanteil der neu entstandenen Sache anzusehen ist, überträgt der Abnehmer zur Sicherung der vorgenannten Forderung schon jetzt das Eigentum an der entstandenen Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er die Sache für uns verwahrt.

3.       Wird die Ware vor endgültiger Bezahlung weiterverkauft, so gilt die Kaufpreisforderung im voraus an uns abgetreten. Wird unser Eigentum von dritter Seite durch Pfändung oder anderer Weise beeinträchtigt, so ist der Käufer verpflichtet, uns darüber Mitteilung zu machen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

4.       Ist der Käufer oder Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile, auch ohne vorherige Terminabsprache zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes und der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.

 

§9 Schadensersatzansprüche des Verkäufers

 

1.       Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt 35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten für Hin- und Rücktransport sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist durchaus nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§10 Kundendienst

 

1.       Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung.

2.       Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere den Verkäufer verpflichtenden Erklärungen abzugeben.

3.       Für die von den Kundendienstmonteuren verursachten Schäden gilt §6 Absatz 3 entsprechend.

4.       Mehrarbeiten, die aus unvorhersehbaren Gründen entstehen (z.B. zusätzliche Reparaturleistungen die erst bei der Demontage sichtbar werden), werden nach Zeit- und Materialaufwand bis 150,00€ ohne vorhergehende Absprache mit ausgeführt und berechnet.

 

§11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

 

1.       Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser ABG unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrige nicht berührt.

2.       Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.

3.       Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehung zu unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.       Dasselbe gilt für Streitigkeiten, die aus Vertragsverhältnissen mit ausländischen Vertragspartnern entstehen.

5.       Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen ist Duisburg.

 

 

 

 

 

Messer und Scheiben Schleiferei

Uwe Scheuten

Obere Kaiserswerther Str. 51

 

47249 Duisburg

 

Schleiferei Uwe Scheuten, Obere Kaiserswerther Str. 51, 47249 Duisburg Tel. 0203/425631